Skip to main content

Es hat eine Weile gedauert und der Fortbestand dieses Blogs war durchaus in Gefahr. Schließlich zeigen wir hier Bilder von unserem Hunde. Und bisher hatten wir ihn nicht gefragt, ob das für ihn in Ordnung ist. Das ist nun neu geregelt, denn die DSGVO lässt und da keinen Spielraum für ungeklärte Fragen. Mit unserem portugiesischen Wasserhund sind wir überein gekommen, zukünftig folgendermaßen vorzugehen:

Einwilligung zur Veröffentlichung gem. DSGVO – auch für Hunde!

  • Jedes Foto wird dem Hund vor Veröffentlichung vorgelegt.
  • Sollte kein Bellen bei Vorlagen vernehmbar sein, gilt das Foto als akzeptiert und die Erlaubnis zur Veröffentlichung als gegeben.
  • Hundeknochen und andere Leckerli dürfen als Entscheidungshilfe zum Einsatz kommen.
  • Für die einwandfreie Dokumentation lassen wir uns das Ergebnis noch per Pfotenabdruck bestätigen:

Einschränkungen nach Einführung der DSGVO gibts jedoch auch bei uns im Hunde-Blog: Da wir den zusätzlichen Aufwand und die Kosten (z.B. für ein SSL-Zertifikat) scheuen, haben wir die Kommentarfunktion im Einstein-Blog abgeschaltet. Schade, schade, aber die Hürden der neuen Datenschutzgrundverordnung sind einfach zu hoch.